Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Getränke Ruttloff · Inhaber Joachim Ruttloff
Schlemm 1, 92702 Kohlberg
Stand: März 2026
§ 1 Geltungsbereich
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB") gelten für alle Geschäftsbeziehungen zwischen Getränke Ruttloff, Inhaber Joachim Ruttloff, Schlemm 1, 92702 Kohlberg (nachfolgend „Verkäufer") und dem Kunden (nachfolgend „Käufer"), soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wird.
(2) Maßgeblich ist jeweils die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültige Fassung dieser AGB.
(3) Abweichende Geschäftsbedingungen des Käufers werden nicht anerkannt, es sei denn, der Verkäufer stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.
(4) Diese AGB gelten sowohl gegenüber Verbrauchern als auch gegenüber Unternehmern, es sei denn, in der jeweiligen Klausel wird eine Unterscheidung vorgenommen. Verbraucher im Sinne dieser AGB ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können (§ 13 BGB). Unternehmer ist jede natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt (§ 14 BGB).
§ 2 Vertragsschluss
(1) Die Darstellung der Waren im Online-Auftritt, in Prospekten, Katalogen oder sonstigen Werbematerialien des Verkäufers stellt kein verbindliches Angebot, sondern eine unverbindliche Aufforderung an den Käufer dar, Waren beim Verkäufer zu bestellen.
(2) Bestellungen können persönlich, telefonisch, per E-Mail oder über das Kontaktformular auf der Website aufgegeben werden. Mit der Bestellung gibt der Käufer ein verbindliches Angebot zum Kauf der bestellten Waren ab.
(3) Der Vertrag kommt erst durch die ausdrückliche Annahme der Bestellung durch den Verkäufer zustande. Die Annahme kann schriftlich, per E-Mail oder durch Auslieferung der Ware erfolgen.
(4) Der Verkäufer behält sich vor, Bestellungen ohne Angabe von Gründen abzulehnen, insbesondere bei Zahlungsrückständen des Käufers.
§ 3 Preise und Zahlungsbedingungen
(1) Es gelten die zum Zeitpunkt der Bestellung gültigen Preise des Verkäufers. Alle Preise verstehen sich in Euro inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer, sofern nicht ausdrücklich anders angegeben. Bei Lieferungen an Unternehmer werden Nettopreise zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer berechnet.
(2) Pfandbeträge für Mehrweggebinde, Flaschen, Kisten und Fässer werden gesondert berechnet und sind nicht im Warenpreis enthalten.
(3) Die Zahlung erfolgt, sofern nicht anders vereinbart, bei Lieferung in bar oder per EC-Kartenzahlung. Bei Geschäftskunden kann nach Vereinbarung Zahlung auf Rechnung mit einem Zahlungsziel von 14 Tagen netto gewährt werden.
(4) Kommt der Käufer in Zahlungsverzug, so ist der Verkäufer berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz bei Verbrauchern bzw. 9 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz bei Unternehmern zu berechnen (§§ 288, 247 BGB). Die Geltendmachung eines weiteren Verzugsschadens bleibt vorbehalten.
(5) Dem Käufer steht ein Aufrechnungsrecht nur dann zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt oder vom Verkäufer anerkannt sind. Ein Zurückbehaltungsrecht kann der Käufer nur ausüben, wenn sein Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht.
§ 4 Lieferbedingungen
(1) Die Lieferung erfolgt an die vom Käufer angegebene Lieferadresse innerhalb unseres Liefergebietes in der Region Oberpfalz und angrenzenden Gebieten. Das genaue Liefergebiet kann beim Verkäufer erfragt werden.
(2) Liefertermine und -fristen werden individuell vereinbart. Vom Verkäufer genannte Liefertermine sind, sofern nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet, unverbindlich.
(3) Mindestbestellwerte für eine kostenfreie Lieferung können vom Verkäufer festgelegt werden und werden dem Käufer auf Anfrage mitgeteilt. Bei Unterschreitung des Mindestbestellwerts kann eine Lieferpauschale erhoben werden.
(4) Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware geht bei Verbrauchern mit der Übergabe der Ware auf den Käufer über. Bei Unternehmern geht die Gefahr mit der Übergabe an den Spediteur, den Frachtführer oder die sonst zur Ausführung der Versendung bestimmte Person oder Anstalt über.
(5) Teillieferungen sind zulässig, soweit dies dem Käufer zumutbar ist.
§ 5 Pfand und Leergut
(1) Für Mehrwegflaschen, Kästen, Fässer und sonstige Mehrweggebinde wird ein Pfandbetrag erhoben. Die jeweiligen Pfandbeträge richten sich nach den aktuellen branchenüblichen Sätzen und werden auf der Rechnung gesondert ausgewiesen.
(2) Die Rückgabe von Leergut (leere Flaschen, Kästen, Fässer) erfolgt bei der nächsten Lieferung oder nach Vereinbarung am Betriebsstandort des Verkäufers. Der Pfandbetrag wird bei Rückgabe des entsprechenden Leerguts erstattet oder mit der nächsten Rechnung verrechnet.
(3) Leergut ist in sortiertem und ordnungsgemäßem Zustand zurückzugeben. Beschädigte oder verschmutzte Gebinde, die nicht mehr dem Mehrwegkreislauf zugeführt werden können, werden nicht als Pfandgut anerkannt.
(4) Fremdleergut, das nicht über den Verkäufer bezogen wurde, wird grundsätzlich nicht zurückgenommen, es sei denn, es handelt sich um DPG-pfandpflichtige Einweggebinde (Einwegpfand 0,25 €).
(5) Nicht innerhalb von 12 Monaten nach Lieferung zurückgegebenes Leergut wird nicht mehr erstattet, sofern der Verkäufer den Käufer darauf hingewiesen hat.
§ 6 Eigentumsvorbehalt
(1) Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung aller Forderungen aus der Geschäftsbeziehung Eigentum des Verkäufers (einfacher Eigentumsvorbehalt).
(2) Gegenüber Unternehmern behält sich der Verkäufer das Eigentum an der Ware bis zur vollständigen Begleichung aller Forderungen aus der laufenden Geschäftsbeziehung vor (erweiterter Eigentumsvorbehalt).
(3) Vom Verkäufer verliehene Geräte und Ausstattungsgegenstände (insbesondere Zapfanlagen, Kühlgeräte, Schanktechnik, Stehtische, Theken und sonstiges Veranstaltungsequipment) verbleiben stets im Eigentum des Verkäufers. Der Käufer bzw. Entleiher ist verpflichtet, die verliehenen Gegenstände pfleglich zu behandeln, vor Beschädigung und Diebstahl zu schützen und nach Ablauf der vereinbarten Leihzeit in ordnungsgemäßem Zustand zurückzugeben.
(4) Für Schäden an verliehenen Geräten und Ausstattungsgegenständen, die über die normale Abnutzung hinausgehen, haftet der Entleiher. Bei Verlust oder Totalschaden ist der Entleiher zum Ersatz des Zeitwerts verpflichtet.
(5) Eine Weitergabe oder Untervermietung verliehener Geräte an Dritte ist ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Verkäufers nicht gestattet.
§ 7 Gewährleistung und Haftung
(1) Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsrechte. Die Gewährleistungsfrist beträgt für Verbraucher zwei Jahre ab Übergabe der Ware, für Unternehmer ein Jahr ab Übergabe der Ware.
(2) Der Käufer hat die gelieferte Ware unverzüglich nach Erhalt auf Mängel, Vollständigkeit und Transportschäden zu überprüfen. Offensichtliche Mängel sind unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von zwei Werktagen nach Lieferung, schriftlich oder per E-Mail zu rügen. Verdeckte Mängel sind unverzüglich nach Entdeckung anzuzeigen. Bei Nichteinhaltung dieser Fristen gilt die Ware als genehmigt (§ 377 HGB – gilt nur im unternehmerischen Geschäftsverkehr).
(3) Bei berechtigten Mängelrügen leistet der Verkäufer nach seiner Wahl Nachbesserung oder Ersatzlieferung. Schlägt die Nacherfüllung fehl, ist der Käufer berechtigt, den Kaufpreis zu mindern oder vom Vertrag zurückzutreten.
(4) Der Verkäufer haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung des Verkäufers oder seiner Erfüllungsgehilfen beruhen, sowie für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung beruhen.
(5) Bei leichter Fahrlässigkeit haftet der Verkäufer nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalpflicht). Die Haftung ist in diesem Fall auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt.
(6) Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.
(7) Für verderbliche Waren (insbesondere Getränke mit begrenztem Mindesthaltbarkeitsdatum) übernimmt der Verkäufer keine Gewährleistung, sofern der Käufer die Ware nicht ordnungsgemäß gelagert hat. Die Lagerhinweise des Herstellers sind zu beachten.
§ 8 Schlussbestimmungen
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG). Gegenüber Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur insoweit, als nicht der gewährte Schutz durch zwingende Bestimmungen des Rechts des Staates, in dem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, entzogen wird.
(2) Ist der Käufer Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag Weiden i.d.OPf. Der Verkäufer ist jedoch berechtigt, Klage auch am allgemeinen Gerichtsstand des Käufers zu erheben.
(3) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll diejenige wirksame und durchführbare Regelung treten, deren Wirkungen der wirtschaftlichen Zielsetzung am nächsten kommen, die die Vertragsparteien mit der unwirksamen bzw. undurchführbaren Bestimmung verfolgt haben (salvatorische Klausel).
(4) Mündliche Nebenabreden bestehen nicht. Änderungen und Ergänzungen dieser AGB bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Dies gilt auch für die Aufhebung dieses Schriftformerfordernisses.